Während der Selbstauskunft wird der Mieter vom Vermieter aufgefordert, bestimmte Fragen zu beantworten: Das können persönliche, familiäre oder wirtschaftliche Fragen sein. Die Beantwortung der Fragen erfolgt in der Regel schriftlich. Die Antworten werden auf einem bereits vorgefertigtem Fragebogen beantwortet.
Welche Fragen werden gestellt? Oft werden ganz allgemeine Fragen gestellt, z.B. "Wie hoch das Einkommen ist", "Ob man schon mal arbeislos war", oder "Ob man Tiere hat?", etc.
Mieter Formular für Eintrag finden
So sieht in der Regel ein vorgefertigter Mieterauskunft Bogen aus:Warum Vermieter eine Selbstauskunft anfordern? An erster Stelle hat der Vermieter natürlich ein berechtigtes Interesse daran zu erfahren, mit wem er als zukünftigem Vertragspartner bzw. Mieter zu tun haben wird. Somit möchte man von vornherein Mietnomaden aus dem Weg gehen.
Welche Fragen der der Vermieter stellen? Der Vermieter ist eigentlich nur dazu berechtigt dem Mieter fragen zu stellen, die das Mietverhältnis betreffen.
Das Fragerecht des Vermieters unterliegt gesetzlich bestimmten Grenzen. So darf der Mieter in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung gemäß Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) nicht verletzt werden.Auch in diesem Rahmen sind nicht alle Fragen des Mieters zulässig, sondern ausschließlich diejenigen, die den Mieter – nach dem Grundsatz von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB – nicht in seinen Rechten verletzen
Mieterselbstauskunft für Schufa
Info: Fragen, die nicht mit dem Mietvertrag zusammenhängen, "darf" der Mieter falsch beantworten. Das heißt, dem Mieter darf nicht nachträglich gekündigt werden, wenn die Wahrheit ans Licht kommt. Jedoch raten wir Ihnen davon ab, falsche Angaben zu machen.
Eine kostenlose Vorlage zur Mieterselbstauskunft finden Sie auf der wohnungsboerse net in der Kathegorie Mieterselbstauskunft.